100 Tage Pati­en­ten­akte

"Die elektronische Patientenakte ist erfolgreich gestartet. Jede Woche loggen sich allein 70.000 TK-Versicherte in die Akte ein. Arztpraxen greifen bundesweit mehr als 40 Millionen Mal auf Akten zu", so die Bilanz von Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), 100 Tage nach der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Umstellung auf das Opt-Out-Verfahren habe einen deutlichen Effekt: Die Logins in die ePA seien im Vergleich zum vergangenen Jahr um 400 Prozent gestiegen.

"Die Nutzerzahlen zeigen, dass die Akte bereits in den Arztpraxen angekommen ist. Mehr als die Hälfte der Praxen hat sie bereits genutzt", sagt Baas. Besonders erfreulich sei, dass auf die elektronischen Medikationslisten in den Akten bereits mehr als fünf Millionen Mal pro Woche zugegriffen wird. "Das zeigt, dass die ePA ihrer Ursprungsidee gerecht wird, die medizinischen Informationen eines Patienten oder einer Patientin an einem Ort zu speichern und so die Behandlung zu unterstützen", so Baas.

ePA unterstützt ohne aktives Zutun der Patientinnen und Patienten Der entscheidende Vorteil der Akte ist, dass sie auch hilft, wenn sie nicht aktiv von den Versicherten genutzt wird. Dadurch, dass Informationen wie Befunde, Laborergebnisse und Verordnungen automatisch in der Akte zusammenlaufen, liegen sie künftig vor, wenn sie zur Behandlung benötigt werden. Gerade Menschen, die vielfach erkrankt sind, viele Medikamente nehmen und eingeschränkt sind, profitieren von der ePA. Die Akte ermöglicht einen besseren Überblick und macht gezieltere Behandlungen möglich.

Bereits 750.000 TK-Versicherte nutzen ePA Bei der TK nutzen bereits 750.000 Versicherte die ePA aktiv. "Dass sich nach so kurzer Zeit bereits eine Dreiviertelmillion Versicherte in die Akte eingeloggt haben, übertrifft unsere Erwartungen", sagt Baas. Die ePA sei keine Kommunikations-App, die täglich geöffnet werde. Die meisten Menschen nutzten die Akte unregelmäßig, etwa im Krankheitsfall oder vor einem Arztbesuch. "Umso erfreulicher, dass schon jetzt so ein großes Interesse an der ePA besteht."

Nutzung der ePA muss einfacher werden Gesundheitsdaten gelten als besonders sensible Daten und unterliegen daher besonders strengen Datenschutzbestimmungen. Die Sicherheitsstandards sind deutlich höher als etwa beim Onlinebanking. Aus diesem Grund sind für die Identifizierung bei der ePA auch mehr Schritte notwendig als bei kommerziellen Apps. Versicherte benötigen dafür ihren Personalausweis oder ihre Versichertenkarte und die zugehörige PIN. "Wir bekommen viele Rückmeldungen von Versicherten, dass sie den Registrierungsprozess für die ePA zu kompliziert finden. Das möchten wir ändern und für unsere Versicherten das Videoident-Verfahren zur Anmeldung anbieten", sagt Baas. Das Verfahren sei komplett digital, benötigt keine PIN und viele Kundinnen und Kunden kennen es bereits aus dem Online-Banking. Damit Krankenkassen für den ePA-Prozess ein einfacheres Anmeldeverfahren anbieten dürfen, müssten jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend geändert werden.

21.08.2025 DGA | Quelle: Techniker Krankenkasse, Silvia Wirth

Elektronische Patientenakte: „Keiner nutzt sie, weil sie nutzlos ist“

Wie die „Zeit“ berichtet, nutzen nur wenige gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte (ePA). „Kein Wunder“, findet der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), Dr. Dr. Frank Wohl, „denn die Akte hat keinen Mehrwert.“ Bisher gebe es nicht einmal einheitliche Kategorien zur Befüllung der ePA, wie „Befund“, „Bericht“ oder „Arztbrief“, von einer Volltextsuche ganz zu schweigen. Wohl erklärt: „Will sich der Arzt ein Bild von den Vorerkrankungen seines Patienten machen, muss er sich durch einen Wust an PDFs wühlen, die irgendwie bezeichnet sein können, zum Beispiel „Dokument17". Somit ist die ePA in ihrer jetzigen Form nichts weiter als ein elektronischer Schuhkarton voller Zettel. Smarte Lösungen sehen anders aus. Ob es jemals möglich sein wird, Röntgenbilder zu erfassen, ist fraglich. Wenngleich nur wenige Patienten auf ihre Akte zugreifen und entscheiden, welche Befunde und Medikationen einsehbar sind und welche nicht – was ihr gutes Recht ist – kann sich der Arzt nicht auf die Vollständigkeit der Daten verlassen. Die Hoffnung, bei Bewusstlosigkeit könne der Notarzt über die ePA auf die Notfalldaten des Patienten zugreifen, ist ebenfalls eine Luftblase, da es bislang keine mobile Anbindung gibt. Vor dem Hintergrund, dass Sicherheitsforscher in den letzten Monaten mehrere Datenschutzlücken bei der ePA aufgedeckt haben, ist das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko denkbar ungünstig.“ Das Fazit des BLZK-Präsidenten zur elektronischen Patientenakte: „Keiner nutzt sie, weil sie mit dem jetzigen Konzept nutzlos ist.“

Zwar haben nur wenige gesetzlich Krankenversicherte der Einrichtung ihrer ePA aktiv widersprochen, doch nach Erhebungen der „Zeit“ wird sie kaum angenommen. Demnach haben die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 25,8 Millionen E-Akten eingerichtet, doch nur 200.000 Versicherte haben eine persönliche Gesundheits-ID angelegt, um darauf zuzugreifen. Das entspricht weniger als 0,8 Prozent. Von den rund elf Millionen ePA der Techniker Krankenkasse (TK) sind nur etwa 750.000 im aktiven Gebrauch. Auch bei der Barmer werden die rund 7,8 Millionen angelegten ePA lediglich von 250.000 Versicherten genutzt.

18.08.2025 DGA | Quelle: Bayerische Landeszahnärztekammer

Stiftung Warentest hilft bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung

Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung – beide Systeme werden immer teurer. Die Stiftung Warentest Finanzen vergleicht die Vor- und Nachteile beider Versicherungsarten und zeigt, für wen sich ein Wechsel lohnt.

Bei den privaten Krankenversicherern stiegen die Beiträge erst zu Jahresbeginn für zwei Drittel der Versicherten um durchschnittlich 18 Prozent. Auch gesetzlich Versicherte zahlen immer mehr: Inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags sind es 17,1 Prozent vom Bruttogehalt, 2005 waren es noch 14,2 Prozent. Viele fragen sich daher, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln können und ob sie dort besser aufgehoben sind.

„Eine private Krankenversicherung ist für Angestellte erst ab einem Jahresverdienst von mehr als 73 800 Euro möglich und auch für Selbstständige nur dann zu empfehlen, wenn sie langfristig mit einem guten Einkommen rechnen können“, erklärt Barbara Bückmann, Expertin für Krankenversicherungen bei der Stiftung Warentest. „Bis zum Rentenalter können die Beiträge auf das Zweieinhalbfache des heutigen Satzes steigen – und das kann sich längst nicht jeder leisten.“ Für bestimmte Berufsgruppen lohnt sich dagegen der private Schutz. Bei Beamten beteiligt sich der Staat über die Beihilfe an den Gesundheitskosten, besonders Beamte mit guter Besoldung fahren als Privatversicherte besser.

In der privaten Krankenversicherung ist der Leistungsumfang abhängig vom Vertrag und gegebenenfalls umfangreicher als bei der gesetzlichen Versicherung, etwa beim Zahnersatz oder einer möglichen Chefarztbehandlung. „Aber auch Kassenpatienten erhalten die medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Krankenbehandlung. Sinkt im Alter das Einkommen, zahlen sie geringere Beiträge“, rät Bückmann. Gesetzlich Versicherte können außerdem einmal im Jahr in eine andere gesetzliche Kasse wechseln – entweder zu einer günstigeren mit geringeren Zusatzbeiträgen oder zu einer mit besseren Zusatzleistungen. Der aktuelle Test von 67 gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass sich vergleichen lohnt und Versicherte durch einen Wechsel profitieren können.

Wie jeder seine optimale Krankenversicherung findet und der Wechsel gelingt, erläutert die August-Ausgabe der Stiftung Warentest Finanzen und ist abrufbar unter www.test.de/kasse_oder_privat und www.test.de/krankenkassen.

14.08.2025 DGA | Quelle: Stiftung Warentest